In der siebenten Forschungsperiode werden Analysen und Prognosen für das Arbeitsmarktservice fortgesetzt:

  • »Quartalsprognose zu Arbeitsangebot, Beschäftigung, Arbeitslosigkeit« (seit 2003)
  • »Jahresprognose zum österreichischen Arbeitsmarkt­geschehen« (seit 1997)
  • »Mittelfristiges Szenario zur Entwicklung des Arbeits­marktes« (seit 1997)
  • »Lehrlingsausbildung: Angebot und Nachfrage« (seit 2006)
  • Laufende Abstimmung der Prognosen bzw. Expertise zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Rahmen des »Standing Research Committee« (seit 2020)

Die Modellierung und die Analysen der Chancen arbeitsloser Personen auf erneute Beschäftigungsintegration werden als spezifischer Entwicklungsschwerpunkt weitergeführt:

  • »Arbeitsmarkt Chancen-Modell« (seit 2016)
  • »Analysen in Hinblick auf den (derzeit ausgesetzten) Anwendungsbereich AMAS (u. a. im Kontext der Risikoabschätzung)«

Eine laufende Analyse der Treffsicherheit und Wirkung unternehmensbezogener Förderungen des Arbeitsmarkt­services erfolgt im Rahmen des Projektes

  • »AMS Impulsprogramm: Beteiligung, Effekte und Wirkungen« (seit 2015)

Eine laufende Projektserie (im Auftrag des waff - Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds) untersucht die Inanspruchnahme und Effekte von Förderprogrammen, die einen außerordentlichen Zugang zu einem Lehrabschluss in Wien ermöglichen:

  • »Außerordentliche Lehrabschlüsse in Wien und das Unterstützungsangebot des waff« (seit 2014)

Zudem wird ebenfalls im Auftrag des waff ein begleitendes Monitoring zur »Joboffensive 50plus« (ab Juli 2023) durchgeführt.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres bzw. des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) werden Arbeitsmarktintegration und Erwerbsbeteiligung von Zuwandernden nach Österreich analysiert:

  • »Zuwanderungskohorten nach Österreich« (2021)
  • »Erwerbsverläufe von Migrant/innen I - III. Personen mit Fluchthintergrund, aus Drittstaaten und der Europäischen Union im Vergleich; Analyse einzelner Zuwanderungsjahrgänge« (seit 2019)
  • »Panelanalyse zu Erwerbsverläufen von Migrantengruppen sowie Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten« (ab 2024)